Auf Initiative des Sprechers der CDU-Ortsfraktion in Pattensen, Peter Soluk, hat die Stadtverwaltung in dem Entwurf für einen Städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Entwicklung und Planung des Baugebietes ‚Steintoranger‘ (zwischen Jeinser Straße und Rathaus) die Verpflichtung des Investors aufgenommen, eine sogenannte Folgenkostenabschätzung vorzunehmen. In einem Umlaufverfahren letzte Woche sollten die Ratsgremien eigentlich die von der Verwaltung hierzu vorgelegten Drucksachen nur „durchwinken“. Hierzu zählte, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet im sogenannten ‚Scheunenviertel‘, auch der Entwurf für den Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages und die Veräußerung städtischer Flächen an einen Investor aus Hannover.

Ortsratsmitglied Peter Soluk stieß dabei jedoch sauer auf, dass von einer Beteiligung des Investors an den Infrastrukturkosten der Stadt in allen Vorlagen keine Rede war. Er brachte diesen Punkt vehement in das Umlaufverfahren ein und bedauerte, dass der Punkt der Beteiligung des Investors an den Kosten für den Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Erschließungsanlagen und anderen Einrichtungen der Daseinsvorsorge offensichtlich bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlagen für die Mandatsträger verwaltungsintern überhaupt nicht thematisiert worden war. „Es kann nicht sein, dass wir noch Anfang Dezember letzten Jahres direkt von Bürgermeisterin Schumann in einer gemeinsamen Sitzung von Ortsrat und Bauausschuss die dramatische Lage insbesondere auch im Bereich der Grundschule Pattensen-Mitte in Bezug auf die Belegung ausgeführt bekommen und parallel spielt offensichtlich dieser Punkt in Verhandlungen mit Investoren, die Neubauwohnungen im nennenswerten Umfange in der Stadt errichten wollen, keine Rolle. Dafür habe ich keinerlei Verständnis“, so Soluk. Soluk weiter: „Unsere Stadt ist finanziell in einer mehr als misslichen Situation. Da ist es schon vordringliche Aufgabe der Verwaltungsspitze, alle Möglichkeiten auszuloten, wie auch die Einnahmesituation nachhaltig verbessert werden kann. Schließlich geht es hier nicht um sozialen Wohnungsbau.“ Dies soll nun geschehen, indem die Verwaltung den Ratsgremien vorschlägt, unter den Pflichten des Investors im Städtebaulichen Vertrag zu ergänzen, dass zur Auflage gemacht wird, eine Folgekostenabschätzung bereits vor Beginn des Planungsverfahrens vorzulegen. Auf dieser Grundlage kann der Rat der Stadt dann über den weiteren Fortgang des Planungsverfahrens entscheiden. Außerdem behält sich die Stadt ausdrücklich vor, die Zustimmung zur Fortsetzung des Planverfahrens für das Steintorfeld von den Ergebnissen der Folgekostenberechnung abhängig zu machen.

Soluk hat dieses Einschwenken auf seine Linie ausdrücklich gefreut. „Es ist schön, dass auch in Corona-Zeiten inhaltliche Ergänzungen und Korrekturen an Vorlagen der Stadtverwaltung im Zuge eines Umlaufverfahrens und ohne Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien in dieser Form möglich sind“, so Soluk. Ausdrücklich spreche er in diesem Zusammenhang Steffen Fuhse, dem neuen Sachgebietsleiter für das Bürger- und Ratsbüro seinen Dank aus, der sich nicht einfach über Einwände zu den in Umlauf gegebenen Drucksachen hinweggesetzt, sondern diese aufgegriffen und konstruktiv mit Hilfe des Sachgebiets Allgemeine Bauverwaltung in eine Ergänzung der Beschlussvorlage zum Städtebaulichen Vertrag umgesetzt habe. „Dieses Engagement ist gerade in Behörden nicht alltäglich und deshalb auch besonders hervorzuheben“, so Soluk abschließend. Der Rat der Stadt wird in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Februar abschließend über den Städtebaulichen Vertrag beraten und beschließen.